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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der Bedingungen


Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Hitzel IT Solutions (nachfolgend „HIS“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über

  • Dienstleistungen, Managed Services und Beratung,
  • Handel mit Hardware,
  • Handel mit Software sowie cloudbasierten Lizenzen/ Services.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  • individuelle Vereinbarung/ Leistungsbeschreibung/ Angebot,
  • Produkt-/ Leistungsbeschreibung im Hitzel IT Solutions Marketplace,
  • diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss, Textform und Sprache


Ein Vertrag kommt zustande durch

    • schriftliches Angebot von HIS und Annahme durch den Kunden in Textform (z.B. E‑Mail) oder über das Kundenportal vor Ablauf der Gültigkeit des Angebots (Ausnahmen siehe § 11), oder
    • Bestellung im Hitzel IT Solutions Marketplace, oder
    • schriftliche Bestellung (z.B. E-Mail), Ticket oder vergleichbare Beauftragung und schriftliche Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Lizenz oder Start der Leistungserbringung durch HIS.

Rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Kündigung, Widerspruch, Fristsetzungen) müssen in Textform und via E-Mail erfolgen.
Ein Versand von Dokumenten jeglicher Art per Post an HIS durch den Kunden wird nur akzeptiert, wenn das Dokument zeitgleich zum postalischen Versand auch via E-Mail übermittelt wird. HIS versendet Dokumente jeglicher Art generell via E-Mail.

Vertragssprache ist Deutsch, alternativ Englisch.

§ 3 Angebote, Schätzungen und Leistungsänderungen


Angebote enthalten bei Dienstleistungen/ Beratung geschätzte Aufwände. Schätzungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Anforderungen und Absprachen.

Abgerechnet wird – sofern nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart – nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der erfassten Zeiten.

Der geschätzte Aufwand darf ohne vorherige Rücksprache maximal um 10% je Projekt überschritten werden. Darüberhinausgehende Mehrleistungen bedürfen vor Umsetzung einer Freigabe des Kunden in Textform (formlos per E-Mail genügt).

Werden während des Projekts zusätzliche Inhalte/ Ziele definiert oder ändern sich Rahmenbedingungen, kann sich der Gesamtaufwand erhöhen. Dies wird schriftlich von HIS angezeigt und muss vom Kunden bestätigt werden. Alternativ genügt eine schriftliche Aufforderung des Kunden zur Erbringung einer Leistung, die über die angebotenen Leistungen hinausgeht.

Werden Mehraufwände vom Kunden nicht bestätigt, kann das Projekt ohne Erreichen des Projektziels beendet werden. Ausgenommen davon sind Mehraufwände, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von HIS verursacht wurden.

§ 4 Leistungserbringung bei Dienstleistung und Beratung


Standard für die Abrechnung von Dienstleistung und Beratung ist Time & Material (T&M). Pauschalen gelten nur, wenn diese im Angebot ausdrücklich als Pauschale ausgewiesen sind.

Die Zeiterfassung und Abrechnung erfolgt in 5-Minuten-Einheiten, ohne Mindestabnahme.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Mitarbeiter besteht nicht (auch nicht auf eine „Key Person“), sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt ist.

Wird für eine beauftragte Dienstleistung oder Beratung schriftlich ein Umsetzungszeitraum vereinbart, so ist der Kunde zur Abnahme der beauftragten Leistung in diesem Zeitraum verpflichtet, sofern eine Verschiebung nicht spätestens 14 Tage vor Beginn des Zeitraums angefragt wird. Wird die Verschiebung nicht rechtzeitig angefragt und die Leistung nicht im geplanten Zeitraum abgenommen, so kann diese von HIS dennoch berechnet werden. Wird eine Verschiebung rechtzeitig angefragt, nennt HIS dem Kunden den nächstmöglichen Umsetzungszeitraum.

Wird eine Beratung oder Dienstleistung nach Beauftragung auf Wunsch des Kunden abgebrochen, so werden dem Kunden bereits angefallene Aufwände in Rechnung gestellt. Dabei ist unerheblich, ob bereits ein Arbeitsergebnis erreicht wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde stellt rechtzeitig alle von HIS schriftlich definierten Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Voraussetzungen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

Verzögerungen und Mehraufwände, die aus fehlender/ verspäteter Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand abgerechnet (ggfs. zusätzlich zu einer vereinbarten Pauschale oder der Grenze von 110% des geschätzten Aufwands).

Der Kunde benennt zeichnungsberechtigte Personen/ Administratoren. Änderungen sind jederzeit in Textform möglich.

§ 6 Vor‑Ort‑Leistungen, Fahrt- und Übernachtungskosten


Bei Vor-Ort-Projekten wird pauschal alle 4 Wochen eine An- und Abfahrt abgerechnet. Ausgangspunkt für die Abrechnung ist immer 72270 Baiersbronn, Deutschland.

Fahrten während eines Projektes zwischen Firmenstandorten desselben Kunden werden zusätzlich nach Kilometern abgerechnet.

Es wird keine Fahrzeit berechnet. Der €/km-Satz ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Steigt der Kraftstoffpreis zwischen Angebotsdatum und Fahrt-Datum, dürfen die Fahrtkosten pro km im gleichen Verhältnis erhöht werden. Referenz ist der günstigste Dieselpreis in 72270 Baiersbronn, Deutschland am Angebots- und Fahrt-Datum.

Übernachtungskosten fallen nicht an, wenn der Kunde folgendes kostenfrei bereitstellt:

  • Park-/ Stellplatz für Wohnmobil (9,5 m), Anhänger (7 m) und PKW (5 m) auf dem Firmengelände
  • Zugang zu Frischwasser oder sanitären Anlagen
  • Strom (230 V) mit mindestens 6 A Absicherung

Andernfalls werden Übernachtungskosten in Höhe des im Angebot genannten Preises pro Nacht berechnet.

Diese Regelung wird für jeden eingesetzten Mitarbeiter einzeln angewendet.

§ 7 Leistungsnachweis, Abnahme und Prüfung


Bei Abrechnung von Dienstleistungen und Beratung erhält der Kunde gemeinsam mit der Rechnung einen Leistungsnachweis (Auflistung der angefallenen Aufwände). Ein ausgestellter Leistungsnachweis schließt nicht aus, dass für dieselben Themen/ Leistungen erneut Aufwände entstehen. Auch können Aufwände rückwirkend, für Zeiträume vor dem Ausstellungsdatum eines vorherigen Leistungsnachweises, abgerechnet werden.

Ein Leistungsnachweis gilt als anerkannt, sofern der Kunde dies schriftlich mitteilt oder nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang in Textform widerspricht.

Rechnungen, Leistungsnachweise, Mahnungen sowie weitere Dokumente werden ausschließlich elektronisch (per E-Mail) an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse übermittelt. Alternativ kann eine auf der Website des Kunden ersichtliche geschäftliche E-Mail-Adresse verwendet werden.

§ 8 Operative Betreuung und proaktive Maßnahmen


Sofern HIS eine IT-Umgebung operativ betreut (z.B. aufgrund laufender Zusammenarbeit, Ticketbearbeitung, bestehender Adminzugänge), werden zur Sicherstellung von Sicherheit und Stabilität notwendige Maßnahmen auch ohne separate Einzelbeauftragung durchgeführt, insbesondere Patchen, Hardening, Monitoring, Optimierungen, Setzen neu eingeführter Richtlinien sowie der Tausch abgekündigter Komponenten durch Nachfolge-Technologien oder -Produkte.

Sicherheitsvorfälle und Support-Anfragen werden im Rahmen von Best Effort nach Priorität bearbeitet.

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zum aktuellen Stundensatz (gemäß Angebot/ Preisliste).

Über wesentliche Änderungen, die an IT-Umgebungen des Kunden vorgenommen werden, wird dieser per E-Mail informiert. Die Information wird spätestens bei Implementierung von Änderungen versendet. Als Empfänger werden der Inhaber bzw. Geschäftsführer sowie dem Anbieter bekannte IT-Mitarbeiter definiert. Auf Wunsch des Kunden, können die Empfänger jederzeit angepasst werden.

Grundsätzlich können der Kunde bzw. definierte Mitarbeiter des Kunden administrativen Zugriff auf die von HIS betreuten IT-Systeme erhalten. Der Kunde haftet jedoch für eigene Fehler bzw. Fehler seiner Mitarbeiter bei der Administration der IT-Systeme sowie für daraus für HIS entstehende Aufwände zur Wiederherstellung der ordentlichen Funktionen der durch den Kunden bzw. seine Mitarbeiter veränderten IT-Systeme.
Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass von HIS übergreifende Verwaltungsplattformen und Automatismen zur Verwaltung von IT-Systemen verwendet werden. Daher können durch den Kunden oder seine Mitarbeiter vorgenommene Änderungen an IT-Systemen ohne Ankündigung auf einen definierten Stand zurückgesetzt werden.

Der Kunde kann die operative Betreuung/ den proaktiven Support jederzeit in Textform abbestellen. Ab Zugang der Abbestellung geht die Betriebsverantwortung vollständig auf den Kunden über und HIS erbringt ab diesem Zeitpunkt keine operativen oder proaktiven Leistungen mehr.

§ 9 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen


Rechnungen sind - sofern nicht anders vereinbart - innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Zahlung ist per Überweisung oder SEPA-Lastschrift möglich. Lastschrift ist dabei nur für Kunden in Deutschland möglich und setzt ein gültiges SEPA-Mandat voraus. Bei SEPA-Lastschrift erfolgt die Vorankündigung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Kalendertagen. Gebühren für Rücklastschriften sind HIS vom Kunden zu erstatten.

Bei Überweisung trägt der Kunde alle Kosten des Zahlungsverkehrs, auch bei Auslandsüberweisungen.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 10 Verzug, Mahnstufen, Mahngebühren und Leistungsunterbrechung


Der Anbieter verwendet folgende Mahnstufen (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt nach Fälligkeit der Rechnung):

  • 1. Mahnung nach 14 Tagen
  • 2. Mahnung nach 22 Tagen
  • 3. Mahnung nach 30 Tagen zzgl. 50 € Mahngebühr
  • Übergabe an Forderungsservice nach 37 Tagen (ohne weitere Mahnung)

Spätestens mit der 3. Mahnung wird die mögliche Leistungsunterbrechung/ Sperrung von IT-Systemen angekündigt.

Bei Übergabe einer beliebigen Forderung gegenüber einem Kunden an den Forderungsservice (nach 37 Tagen) ist HIS berechtigt, laufende Projekte sofort zu unterbrechen und Support-Anfragen nicht weiter zu bearbeiten.

Zudem ist HIS bei Übergabe einer Forderung aus Lizenz- oder Servicebereitstellung an den Forderungsservice (nach 37 Tagen) berechtigt, die zugehörigen IT-Systeme/ Services des Kunden - soweit technisch möglich - zu deaktivieren oder zu sperren. 
Dies kann z.B. durch folgende Maßnahmen erfolgen

  • Deaktivierung des Systems oder der Lizenzen
  • Sperren von Nutzerkonten
  • Entzug von Berechtigungen
  • Entfernung der Lizenzzuweisungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Sperrung/ Deaktivierung bei Drittanbietern (z.B. Cloud-Providern) zu Einschränkungen bis hin zu Datenverlust/ De-Provisionierung und zusätzlichen Kosten führen kann.

Projekte/ IT-Systeme werden fortgesetzt/ reaktiviert, sobald alle offenen Rechnungen vollständig beglichen sind. Für die Reaktivierung bzw. Wiederaufnahme eines Projektes kann eine angemessene Reaktionszeit erforderlich sein. Der Aufwand zur Reaktivierung von IT-Systemen wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Geltendmachung von Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 11 Hardwarehandel


Hardware wird ausschließlich auf Angebotsbasis verkauft.
Ware ist grundsätzlich nicht lagernd und die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch HIS freibleibend. Ist der angebotene Preis bei Annahme durch den Kunden nicht mehr realisierbar, erhält der Kunde ein Alternativangebot.

Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, der EU sowie der Schweiz. Versanddienstleister können variieren.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport zum Kunden ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung an den Kunden das Lager von HIS oder eines beauftragten Distributors verlassen hat. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von HIS oder wird er unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine vereinbarte Übernahme von Transportkosten durch HIS hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HIS.

Der Kunde hat Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel in Textform anzuzeigen. HIS leistet nach Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz). Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregeln dieser AGB.

Der Anbieter vermittelt bei Bedarf den Kontakt zum Hersteller und leitet den Support-/ RMA‑Prozess ein. Der Kunde ist für die Einsendung der Ware an den Hersteller sowie die Bereitstellung der Ware für einen Techniker verantwortlich.

Windows-Geräte können kostenfrei in Windows Autopilot registriert werden, sofern der Kunde im Hitzel IT Solutions Marketplace verbunden ist und der Zugriff von HIS als Microsoft-Partner auf den Microsoft-Tenant eingerichtet ist. Haftung für fehlerhafte Registrierung wird ausgeschlossen und der Kunde bleibt zur Prüfung verpflichtet.

Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten jeglicher Art oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.

§ 12 Software, Cloud‑Lizenzen und Marketplace


Zur Übersicht werden Preise häufig pro Monat angegeben. Laufzeiten und Abrechnungsart ergeben sich verbindlich aus der jeweiligen Position bzw. den Angaben im Hitzel IT Solutions Marketplace.

Je nach Produkt sind u.a. folgende Modelle möglich:

  • monatliche Abrechnung & monatliche Laufzeit
  • monatliche Abrechnung & 12 Monate Laufzeit
  • jährliche Vorauszahlung & 12 Monate Laufzeit

Verbindlich sind die im Hitzel IT Solutions Marketplace angezeigten Modelle und Preise.

HIS tritt direkt oder über Distributoren als Reseller auf.
Bei Managed Services kann eine Kombination aus Lizenz-/ Clouddienst-Verkauf und Dienstleistung vorliegen.

Verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Cloud-Ressourcen) werden auf Basis der Messwerte des jeweiligen Providers (z.B. Microsoft) abgerechnet. Schätzungen basieren auf bekannten Gegebenheiten, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Kosten können sich bei steigender Nutzung erhöhen (z.B. längere Arbeitszeiten, mehr Mitarbeiter). Steigt der Lizenzbedarf für gebuchte Produkte oder Managed Services, werden - soweit nicht anders vereinbart - automatisch weitere Lizenzen gebucht und bereitgestellt. Dies gilt auch für Lizenzen und Managed Services, welche gekündigt aber noch aktiv sind.

Gebuchte Lizenzen/ Managed Services können im Hitzel IT Solutions Marketplace eingesehen, verwaltet und gekündigt werden. Zugriff kann mehreren Mitarbeitern des Kunden erteilt werden.

Kündigungen wirken zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Dies wird im Hitzel IT Solutions Marketplace angezeigt. Eine Zahlungspflicht besteht bis zum Laufzeitende, auch wenn der Kunde das System vorher nicht mehr nutzt (keine Erstattung für angebrochene Zeiträume).

Bei Kündigung eines Services/ einer Lizenz ist der Kunde für Abbau, Sicherung und Migration von Daten/ Diensten selbst verantwortlich, sofern HIS nicht ausdrücklich beauftragt wurde oder schriftlich zugesichert hat, dies zu übernehmen. Der Kunde stellt sicher, dass ein gekündigtes System nach Ablauf der Lizenzen nicht weiter genutzt wird.

Eine Verfügbarkeit von Daten/ Diensten über das Kündigungs-/ Laufzeitende hinaus wird nicht garantiert. Einschränkungen bis hin zur Löschung können sich aus Vorgaben des jeweiligen Providers ergeben.

Zur Buchung, Anpassung und Kündigung im Marketplace sind Inhaber/ Zeichnungsberechtigte des Kunden sowie durch diese benannte weitere Personen berechtigt. Die Benennung weiterer Personen ist in Textform möglich.

Bei Zahlungsverzug kann HIS Leistungen im Lizenz-/ Cloud-Bereich sperren oder unterbrechen (siehe § 10). Der Kunde trägt das Risiko providerseitiger Konsequenzen (z.B. Datenverlust).

HIS haftet bei Software oder anderen digitalen Produkten mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht nicht für Schäden, die vom Hersteller oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. HIS ist kein Erfüllungsgehilfe des Herstellers.

Software und andere digitale Produkte werden gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers bereitgestellt, deren Einhaltung der Kunde zusichert.

HIS weist den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf ihm im Rahmen der Leistungserbringung bekanntwerdende oder erkennbare Verstöße gegen Nutzungs-, Lizenz- oder Vertragsbestimmungen von Herstellern oder Drittparteien hin. Eine Prüfungspflicht oder laufende Überwachung der Einhaltung solcher Bestimmungen durch HIS besteht nicht. Die vollumfängliche Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung von Software, Lizenzen, Cloud-Services und sonstigen IT-Systemen liegt beim Kunden.

Der Kunde stellt HIS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertrags- oder lizenzwidrigen Nutzung resultieren, sofern HIS diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 13 Sichere Nutzung und Konfiguration von IT-Systemen


Für den Hitzel IT Solutions Marketplace und sämtliche durch HIS verwaltete Umgebungen ist Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle Mitarbeiter des Kunden sowie von HIS verpflichtend. Ausgenommen hiervon sind Systeme, welche per Single Sign-On (SSO) an das Entra ID des Kunden angebunden sind oder keine Möglichkeit für MFA bieten.

Generell ist das gemeinsame Nutzen von personalisierten Accounts durch mehrere Personen sowie das Wiederverwenden und Weitergeben von personalisierten Zugangsdaten in sämtlichen durch HIS verwalteten Umgebungen nicht zulässig.

HIS haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die durch Mitarbeiter des Kunden durch Missachten dieser Vorgaben verursacht werden.

§ 14 Dokumentation von IT-Systemen, Ende der Geschäftsbeziehung


Sofern nicht anders vereinbart und beauftragt dokumentiert HIS die IT-Systeme des Kunden intern, ohne Berechnung an den Kunden und nach eigenen Vorgaben und Anforderungen. Endet die Geschäftsbeziehung hat der Kunde kein Anrecht auf diese Dokumentationen.

Endet die Geschäftsbeziehung ordentlich so sichert HIS die Erstellung einer Dokumentation im gewünschten Format sowie eine Übergabe an vom Kunden definierte fachkundige Personen zu. Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet. HIS ist nicht dazu verpflichtet Mitarbeiter des Kunden oder eines anderen Dienstleisters bzgl. der Administration der übergebenen Systeme zu schulen. Dies gilt nicht für kundenspezifische Anpassungen von Systemen.

Endet die Geschäftsbeziehung ordentlich so sichert HIS die Übergabe alle administrativen Systemzugriffe für Systeme des Kunden zu. Der dabei entstehende Aufwand wird nicht berechnet. Wo notwendig und möglich werden Systeme des Kunden aus Verwaltungsplattformen von HIS entfernt, wodurch es zu einem verminderten Funktions- oder Automatisierungsumfang kommen kann.

§ 15 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte


Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Dokumentation, Skripte, Konfigurationen) nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Rechnung ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.

Vorbestehende Tools, Vorlagen, Architekturen, Best Practices und wiederverwendbare Komponenten von HIS bleiben geistiges Eigentum von HIS und dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung darf der Kunde die bei ihm eingesetzten vorbestehenden Tools, Vorlagen, Architekturen, Best Practices und wiederverwendbaren Komponenten von HIS weiter nutzen. Die Weitergabe an Dritte bleibt dabei weiterhin und unbegrenzt - auch nach Weiterentwicklung durch den Kunden - untersagt.

Werden Arbeitsergebnisse oder vorbestehende Tools, Vorlagen, Architekturen, Best Practices und wiederverwendbare Komponenten von HIS durch den Kunden an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Angesetzt wird dabei der nachweisbare Schaden, mindestens jedoch der Aufwand, der für die initiale Erstellung des betroffenen geistigen Eigentums notwendig war.

§ 16 Vertraulichkeit


Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Sicherheitskonzepte und technische Dokumentationen beider Parteien sowie IT-Architekturen, Skripte und Best Practices von HIS. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei in Textform untersagt.

Ausnahmen gelten für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 17 Haftung


HIS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HIS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach begrenzt auf die Auftragssumme der letzten 12 Monate aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Haftung für Datenverlust besteht nur, sofern der Kunde für die betroffenen Systeme zum betreffenden Zeitpunkt (benötigter Datenstand) den Managed Backup Service von HIS gebucht hatte, der Managed Backup Service durchgehend vom betreffenden Zeitpunkt bis zum Bekanntwerden des Datenverlusts gebucht war und der Datenverlust im Verantwortungsbereich von HIS liegt.
Im Übrigen ist der Kunde für angemessene Datensicherung selbst verantwortlich.

Eine Haftung für Störungen/ Leistungsunterbrechungen, die durch Drittanbieter/ Provider verursacht werden, richtet sich nach § 17 (höhere Gewalt) und dem jeweiligen Provider-Vertrag.

§ 18 Höhere Gewalt


Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Internet/ Carrier/ Cloud-Providern, Energieversorgung) befreien HIS für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von Leistungspflichten. Fristen verlängern sich angemessen.

§ 19 Datenschutz


Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortung nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Sofern im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, werden die Parteien eine hierfür erforderliche Vereinbarung (AVV) gesondert in Textform abschließen.

§ 20 Neuerungen, Werbung und Angebote


Der Kunde erklärt seine Zustimmung, Werbung und Angebote von HIS ohne vorherige Aufforderung per E-Mail übermittelt zu bekommen. Auch erklärt der Kunde seine Zustimmung zur Übermittlung von organisatorischen und technischen Neuerungen in Form eines Newsletters.

§ 21 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen


HIS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlichem Grund zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, Anpassungen an Markt- oder Leistungsbedingungen oder Weiterentwicklung des Leistungsportfolios.

Für alle Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten AGB abgeschlossen werden, gelten automatisch die jeweils aktuellen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden Änderungen der AGB dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E‑Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

§ 22 Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von HIS.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand 29.04.2026 (Version 2)